Neue Aufschlagregel
Im Wesentlichen werden alle Regelungen über die Schlägerhaltung und alle personenbezogenen Anweisungen (Treffpunkt unter der Taille) durch die einfache Regel ersetzt, dass im Moment des Aufschlages kein Teil des Balles höher als 115 cm über dem Boden sein darf.
Alle anderen Aufschlagregeln, wie z.B. Verzögerung, Unterbrechung der Aufschlagbewegung, falsche Platzierung am Feld etc. bleiben unbetroffen und gelten weiter.
Diese Regeln gelten ab dem 1.1.2020 im Bereich des ÖBV auf allen Ebenen mit Ausnahme der Bundesliga; hier wird der Bewerb 2019/2020 noch nach der alten Regel zu Ende gespielt.
Was bedeutet das für die Vereine?
Bei allen Turnieren, die mit Aufschlagrichtern auszutragen sind, benötigt man die entsprechenden Hilfsgeräte; der ÖBV besitzt die Ausrüstung für 6 Felder, diese müssten ggf. rechtzeitig herangeschafft werden.
Das Schiedsrichterreferat wird im kommenden Jahr bei allen diesen Veranstaltungen Einschulungen über den Aufbau, die Platzierung und Verwendung sowie über den Abbau der Geräte anbieten.
Zur ordentlichen Verwendung des Aufschlag- Gerätes benötigt man zwischen den Feldern zumindest 50cm mehr Platz- das ist der Abstand zwischen Aufschlagrichter und dem am äußeren Mattenrand stehenden Gerät, etwa 30 cm außerhalb der Doppelseitenlinie.
Als erste Veranstaltung im Jahr 2020 werden die Österreichischen Staatsmeisterschaften in Linz nach diesen Regeln durchgeführt.Dort wird auch die erste Einschulung stattfinden.
Michael Nemec